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Wie geht es weiter?

Im Sommer 2019 fiel der Entschluß, die Flächen in Eigenregie selbst im Sinne einer Ersatzvornahme als Land- und Forstwirt im Rahmen seiner landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung sanieren zu wollen. Die LMBV weigerte sich, ihren Aufgaben nachzukommen.
Verfassungsmäße Vorgaben für die LMBV: uninteressant!
Gesetzmäßige Vorgaben durch BGB: für die LMBV: uninteressant!
Umweltschutz: für die LMBV: uninteressant!
Wie viele Tonnen CO2 aus der Athmosphäre hätten auf diesen Flächen in den Jahres des Stillstandes gebunden werden können: für die LMBV: uninteressant!

In Oktober 2019 wurde das OberBergAmt über die geplanten Maßnahmen ganz offizell mit Anschreiben informiert.

Nach Planungen und widrigen Witterungsbedingungen ging es zunächst nur sehr schleppend voran. Im Oktober wurde mit den Wegeausbesserungsarbeiten begonnen. Im April 2020 konnte endlich der erste kultivierbare Oberboden geliefert werden, damit auf dem Wüstenboden (diese Bezeichnung hatte der Mitteldeutsche Rundfunk bei seiner Dokumentation gewählt)  überhaupt mit der Rekultivierung begonnen werden konnte.
Was daraufhin passierte steht auf der Seite Staatsversagen.


Durch den Kompostauftrag vom letzten Jahr ergrünt die Wüste langsam. Noch ist nicht viel zu sehen, aber man kann das erste Grün schon erahnen.
Nun möchte das Oberbergamt diese Rekulturtivierung wieder ein eine Wüste verwandelt sehen. Nach medizinischer Einschätzung des Grundeigentümers (er ist auch approbierter Arzt) sollte hier wohl eher der Geisteszustand dieses Mitarbeiters überprüft werden. Eine Einweisung dieses Mitarbeiters in die Psychiatrie könnte hier eher zielführend und umweltgerechter sein. 
Hier ist schon etwas mehr zu sehen. Juni 2021
Es erscheint am 24.07.2020 ein Beitrag vom Mitteldeutschen Rundfunk, der sich mit dieser Problematik beschäftigt.
zur Reportage
Die LMBV mbH verklagt Grundeigentümer auf bedingungslosen Zutritt zu deren Flächen vor dem Landgericht Görlitz. 
Am 13.07.2020 wird dieser Antrag vom LG Görlitz abgewiesen. 
Das Oberbergamt läßt sämtliche Sanierungsbemühungen mit Polizeigewalt rechtswidrig unterbinden. Widerspruch wird eingelegt.
Ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Dresden wird verzögert und durch Beschluß beschieden, der den Weg zum Oberverwaltungsgericht zur Folge hat. 
 Die LMBV mbH versucht durch Verdrehung der Tatsachen immer wieder diese zu verdrehen. Die vielfachen Versäumnisse der LMBV mbH will diese den Grundeigentümern anlasten. Durch Anwaltsschreiben wird die Chronologie noch einmal zusammengefaßt in der Spalte in Leserichtung..
In diesem Brief werden die "Verhandlungen" der Jahre mit Anwaltsschreiben aufgeführt.

  198037 - Brief.pdf

und vorher:

 016289 Brief

So sah es fälschlicherweise der MDR mit einem Schnellschuß in reißerischer Aufmachung. Das ganze ist nachweislich falsch.
Dieses soll angeblich eine Müllentsorgung von Plasteabfällen sein. Dabei handelt handelt es sich doch um Humus. Das Landratsamt hatte die Genehmigung erteilt. Plasteabfälle sind nicht zu erkennen. Aber es wird ungerechfertigt behautet. Die Tatsachen sprechen dagegen. Weil die Wahrheit verkannt wird, wird einfach weitergelogen. Strafantrag wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. 
Kompost als Bodenrekultivierer
 hier sieht man die Folgen der Nichtsicherung des Bodens...
... bereits bei leichtem Wind erodiert der Boden, es ist nur noch eine Sandwüste...
Sanierungsfläche
Sanierungsfläche, hinten Wald
... der vor der Sanierung aufliegende Mutterboden wurde bereits vor Jahren durch die LMBV vernichtet, er wurde einfach überkippt. Es blieb nur der Kippensand übrig.
Im Hintergrund und links ist noch Wald zu erkennen. Im Vordergrund ist ein Teil der Sanierungsfläche.
Hier wird kulturfähiger Boden durch den Grundeigentümer aufgebracht, die Erdmassen sind einfach durch ihre ihre dunkle Farbe deutlich vom hellen Sand zu unterscheiden. 
Die direkt danebenstehenden Kiefern sind  auf Dauer nicht lebensfähig, weil der pH-Wert des Wüstenbodens zu niedrig ist, die eher gelben Nadeln zeigen es an. 
Ersatzmaßnahme zu Lasten der LMBV. Diese weigert sich jedoch bislanf für den Schaden aufzukommen und bezahlt nicht. 
Wie ist es möglich, daß ein Schädiger einem Geschädigten keinen Schadenersatz leisten muß? 
Nach welchen gesetzlichen Regelungen gilt das BGB nicht für das bundeseigene Unternehmen LMBV mbH?
Auch nach mehr als 8 Jahren konnte sich hier kein neuer Wald etablieren. Der Boden war durch die fehlerhafte Durchführung der Maßnahmen der LMBV mbH zu sauer. So blieb diese Wüste zurück. Der Naturanflug stirbt ab. 

Sanierung K 9210
Sanierung TRG Bluno
Sanierung Lugteich
Sanierung Lugteich 2
Sanierung Lugteich 3
Gewässermonitoring
17. Juni 2013
Lauta-Schloßstraße
Verhandlungen
KPMG
Niemtsch
Heliflug 9. April 2015
Knappensee
Staatsversagen
Wasserwerk

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